Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittlung


§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle auf dem Gebiet der Personalvermittlung tätigen Unternehmen („Personaldienstleister“) und die von diesen gegenüber der Formycon AG („Formycon“) erbrachten Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern Formycon diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Schriftlich mit dem Personaldienstleister getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Formycon nimmt Vermittlungsvorschläge ausschließlich über das online Stellenportal der Formycon („Online-Portal“) entgegen. Formycon weist alle Vermittlungsvorschläge von Personalvermittlern, die nicht über das Online-Portal eingereicht werden, ausdrücklich zurück.

§ 2 Vertragsabschluss
Soweit zwischen dem Personaldienstleister und Formycon keine individualvertragliche Vereinbarung besteht erklärt sich der Personaldienstleister durch das Einstellen eines Vermittlungsvorschlags in das Online-Portal mit den vorliegenden AGB einverstanden.
Ein Vertrag mit dem Personaldienstleister auf Grundlage dieser AGB kommt zustande, wenn Formycon die Annahme des Vermittlungsvorschlags bestätigt. Die automatisiert generierte Eingangsbestätigung des Vermittlungsvorschlags stellt ausdrücklich keine solche Annahme dar.

§ 3 Leistungen des Personaldienstleisters
Der Personaldienstleister stellt sicher, dass
  • Formycon mit dem Vermittlungsvorschlag sämtliche für die Bewertung des Kandidaten erforderlichen und notwendigen Unterlagen und Informationen erhält, welche mindestens folgende Informationen umfasst: 1. Kurzprofil des Kandidaten, 2. Kopie des Lebenslaufs des Kandidaten 3. Verfügbarkeit, 4. Gehalt
  • die Kandidaten vor Einreichung des Dossiers mindestens einmal in einem persönlichen Gespräch mit dem Personaldienstleister auf ihre Eignung für die ausgeschriebene Stelle geprüft wurden.
  • Der Kandidat über eine gültige Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland verfügt.
§ 4 Honorar
In Falle eines Vertragsabschlusses mit dem vom Personaldienstleister vorgeschlagenen Kandidaten verpflichtet sich Formycon zur Zahlung eines Honorars in Höhe von 20% des Jahresgrundgehalts (ohne Berücksichtigung von Boni, Prämien, Dienstwagen oder sonstigen Gratifikationen) des Kandidaten zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Formycon schuldet kein Honorar, so der vorgeschlagene Kandidat
  • Formycon bereits vor dem Vermittlungsvorschlag des Personaldienstleisters bekannt war, egal zu welcher Zeit und welche Position;
  • sich direkt bei Formycon beworben hat;
  • in der Vergangenheit einen befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsvertrag mit Formycon hatte oder
  • das Anstellungsverhältnis mit dem Kandidaten innerhalb der Probezeit endet oder der Kandidat die Stelle nicht antritt.
Das Honorar wird fällig zum Ende der mit dem Kandidaten vereinbarten Probezeit, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Formycon und dem Kandidaten.

§ 5 Kundenschutz
Der Personaldienstleister verpflichtet sich, keine durch ihn an Formycon vermittelten Kandidaten erneut direkt anzusprechen, um ihnen eine andere Stelle zu offerieren, so lange mit Formycon ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht.
Ebenso verpflichtet sich der Personaldienstleister keine Mitarbeiter der Formycon abzuwerben bzw.  Mitarbeiter oder Führungskräfte direkt anzusprechen, egal zu welchem Zweck.

§ 6 Datenschutz
Der Personaldienstleister und Formycon beachten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Der Personaldienstleister und Formycon sind verpflichtet, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Kandidaten im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages fort.

§ 7 Haftung
Die Haftung des Personaldienstleisters aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Personalvermittlung unterliegt dem geltenden Recht.
Während der Laufzeit des Vertrages und danach wird der Personaldienstleister Formycon, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Berater von allen Schäden, Kosten, Ausgaben und Verlusten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die direkt aus Ansprüchen Dritter resultieren, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) der Verletzung von Verpflichtungen des Personaldienstleisters aus der Personalvermittlung oder (ii) der Verletzung von Verpflichtungen, Zusicherungen und/oder Gewährleistungen des Personaldienstleisters ergeben, freistellen, verteidigen und schadlos halten.

§ 8 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Personalvermittler und der Formycon ist das Landgericht München I.